AGB/Vermittlungsbedingungen |
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- www.fewomat.de , 12101 Berlin, Hirzerweg 62 stellt das
Internetportal bereit, auf dem die Vermieter ihre Quartiere einstellen können.
- www.fewomat.de erbringt mit seiner Tätigkeit keine eigenen Leistungen, sondern sie
vermittelt diese im Namen und Auftrag der Vermieter. Ein Vertrag kommt ausschließlich zwischen
dem Vermieter und dem Gast zustande.
- www.fewomat.de ist nicht Reiseveranstalter im Sinne der §§ 651a ff. BGB.
- Der Vermieter ist für die Inhalte auf der Seite www.fewomat.de selbst verantwortlich
und stellt www.fewomat.de von Ansprüchen Dritter frei.
- Der Vermieter erklärt, dass
die Inhalte frei von Rechten Dritter sind. www.fewomat.de prüft im Namen und Auftrag
des Vermieters, ob das vom Gast gewünschte Zimmer verfügbar ist und schließt im Namen und
Auftrag des Vermieters einen Beherbergungsvertrag. Der Beherbergungsvertrag ist abgeschlossen,
sobald dem Gast die Buchungsbestätigung durch www.fewomat.de übermittelt wurde.
- Der Vermieter ist verpflichtet, gebuchte Objekte für den gebuchten
Zeitraum zur Verfügung zu stellen. Andernfalls hat er dem Gast Schadenersatz zu leisten.
- Der Gast ist verpflichtet, den vereinbarten Preis für die Mietzeit zu entrichten.
Die Bezahlung erfolgt im Objekt bei Anreise direkt an den Vermieter oder dessen Beauftragten
in bar oder auf Wunsch des Vermieters schon vor Anreise im voraus.
- Es gelten die Geschäftsbedingungen und Rücktrittsbedingungen des jeweiligen Vermieters.
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Die Haftung bei einfacher Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen.
- Die Benutzung dieser Seite und der angeschlossenen Datenbanken ist für Gäste zum Zwecke
des sich eine Unterkunft Buchens kostenlos.
Das Auslesen von Adressen und Daten ist verboten. Daten dürfen nur zu dem Zweck,
sich eine Übernachtungsunterkunft zu buchen, erhoben werden.
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Zuwiderhandlungen werden zivil- und strafrechtlich verfolgt.
- Haftungsausschluss
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder
undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, so wird dadurch die Wirksamkeit des Vertrages im
Übrigen nicht berührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare
Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung
möglichst nahe kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen
beziehungsweise undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die
vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich
der Vertrag als lückenhaft erweist.
§ 139 BGB findet keine Anwendung.
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